Rechtsgebiete

IT-Recht

IT-Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht. Darunter wird das Recht der elektronischen Datenverarbeitung zusammengefasst. Der Begriff des Multimediarechts als Teilbereich des IT-Rechts ist von den Rechtsfragen des Internets geprägt (Internetrecht). Heute wird überwiegend der Begriff Informationstechnologierecht verwendet. Aufgrund der Vielschichtigkeit des IT-Rechts kann man aber sagen, dass es aus den Bereichen des Vertragsrechts der Informationstechnologien, dem Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, dem Immaterialgüterrecht (insbesondere dem Urheberrecht) und dem Datenschutzrecht besteht.

Urheberrecht

Das Urheberrecht betrifft die Fragen, wer Urheber eines Werkes ist wie er dieses Werk wirtschaftlich verwerten kann, also wie das geistige Eigentum genutzt werden kann. Selbstverständlich gibt es dabei viele (Sonder-)Regeln und Vorschriften zu beachten, die im wesentlich dem Urhebergesetz entnommen werden können.

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht befasst sich mit den Fragestellungen, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen miteinander in (wirtschaftlichen) Wettbewerb treten können und welche Regelungen beachtet werden müssen, damit nicht ein Unternehmen oder die Verbraucher in irgendeiner Weise übervorteilt werden. Außerdem ist das Kartellrecht ein Bestandteil des Wettbewerbsrechts. Also die Frage, wie eine Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende und marktstarke Unternehmen sowie Zusammenschlusskontrolle von Unternehmen erfolgt.

Wirtschaftsrecht

Zum Wirtschaftsrecht zählen die rechtlichen Regelungen über die wirtschaftliche Betätigung, die einerseits nach den Regeln des Privatrechts organisiert (Wirtschaftsprivatrecht) werden und andererseits auch einer öffentlich-rechtlichen Normierung unterliegen (Wirtschaftsverwaltungsrecht). Zum Wirtschaftsprivatrecht in diesem Sinn gehören etwa das Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, der gewerbliche Rechtsschutz; zum Wirtschaftsverwaltungsrecht etwa das Gewerberecht, Außenwirtschaftsrecht, öffentliche Preisrecht, Währungs-, Bank-, Börsenrecht, Bergbau-, Energie-, und Atomrecht, Subventionsrecht und das Recht der Wirtschaftstätigkeit der öffentlichen Hand.

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Das grundlegende Zollrecht der Europäischen Gemeinschaft ist im Zollkodex (Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates) und den dazugehörigen Durchführungsvorschriften (Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission) zusammengefasst. Darin ist beschrieben wann, wie und welche Zölle auf welche Waren bei welcher Warenbewegung erhoben werden.
Das Außenwirtschaftsrecht regelt den Wirtschaftsverkehr eines Gebietes mit fremden Staaten unter besonderer Berücksichtigung der eigenen sicherheits-, außen-, wirtschafts- und handelspolitischen Belange. Um diese tatsächlich wirksam schützen zu können, bedarf es staatlicher Eingriffe, die den -an sich freien- Wirtschaftsverkehr in notwendigem Maße beschränken. Diese Regelungen finden sind im Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung wieder.